Jetzt als Gewerbekunde bis zu 75 % der Anschaffung im ersten Jahr steuerlich geltend machen.
Die Bundesregierung hat mit der Turboabschreibung einen echten Wachstumsbooster für Unternehmen geschaffen. Besonders beim Kauf von Elektroautos profitieren Gewerbekunden von attraktiven steuerlichen Vorteilen.
Was ist die Turbo-Abschreibung?
Eine beschleunigte, degressive AfA speziell für Nullemissions-Fahrzeuge (BEV/BZ) im Betriebsvermögen. Für Anschaffungen zwischen 30.06.2025 und 01.01.2028 beginnt die AfA mit 75 % im Jahr 1, danach 10 %, 5 %, 5 %, 3 %, 2 %
Neu- und Gebrauchtfahrzeuge profitieren
Die neue Turbo-Abschreibung gilt nicht nur für neue Elektrofahrzeuge, sondern auch für gebrauchte rein elektrische Modelle – solange sie zum Betriebsvermögen Ihres Unternehmens angeschafft werden.
Das bedeutet: Sie können auch beim Kauf eines geprüften Gebrauchtwagens von den steuerlichen Vorteilen profitieren.
Abschreibungsverlauf bei 80.000 € Anschaffungswert
| Jahr | Prozentsatz | Euro | Beschreibung |
| 1 | 75 % | 60.000 € | Anschaffungsjahr |
| 2 | 10 % | 8.000 € | Folgejahr |
| 3 | 5 % | 4.000 € | Folgejahr |
| 4 | 5 % | 4.000 € | Folgejahr |
| 5 | 3 % | 2.400 € | Folgejahr |
| 6 | 2 % | 1.600 € | Folgejahr |
Warum sich ein Elektroauto als Firmenwagen lohnt
Für Unternehmen, die ihre Fahrzeugflotte erweitern oder erneuern wollen, ist die Turboabschreibung ein entscheidender Faktor. Ein Elektroauto als Firmenwagen bietet ohnehin zahlreiche Vorteile. Die Betriebskosten sind geringer, das Unternehmensimage wird durch nachhaltiges Handeln gestärkt und auch bei der Privatnutzung ergeben sich steuerliche Erleichterungen. Die Turboabschreibung verstärkt diese Vorteile zusätzlich, da sie die Investition in ein E-Fahrzeug finanziell noch attraktiver macht und die Entscheidung für Elektromobilität erleichtert.
Beispiel: Schnellere steuerliche Entlastung
Anstatt die Kosten eines Firmenwagens über mehrere Jahre linear abzuschreiben, ermöglicht die Turboabschreibung eine beschleunigte steuerliche Entlastung. Unternehmen reduzieren dadurch kurzfristig ihre Steuerlast und schaffen sich gleichzeitig Spielraum für weitere Investitionen. Besonders kleine und mittelständische Betriebe profitieren davon, weil Liquidität und Planungssicherheit im Alltag eine entscheidende Rolle spielen.
Nachhaltigkeit trifft Wirtschaftlichkeit
Mit einem Elektroauto als Firmenwagen positionieren sich Unternehmen modern und verantwortungsbewusst. Kunden, Partner und Mitarbeiter nehmen wahr, dass Verantwortung für Umwelt und Zukunft ernst genommen wird. Die Turboabschreibung wirkt hier wie ein zusätzlicher Beschleuniger. Sie verbindet ökologische Verantwortung mit ökonomischem Vorteil und macht die Entscheidung für ein Elektroauto noch leichter.
FAQ
Gilt die 75 %-AfA auch für Plug-in-Hybride?
Nein, die Regelung ist adressiert an rein elektrische Fahrzeuge.
Welche Anschaffungszeiträume sind begünstigt?
Aktuell für 30.06.2025–01.01.2028 (Neuerwerb).
Gilt das auch für ein Leasing?
Nein, die Fahrzeuge müssen über eine Finanzierung oder einen Barkauf beschafft werden.
Gilt die Turbo-Abschreibung nur für Neuwagen oder auch für Gebrauchtwagen?
Die Turboabschreibung gilt für „neu angeschaffte Fahrzeuge“, damit also auch für gebraucht Fahrzeuge, die erstmals als ins Betriebsvermögen zugegangene Fahrzeuge gelten.
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